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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Gastronomiebetriebe (Sporthotel Tanne & Bergrestaurant Triemel)
der Sportbahnen Hochwang AG

Version: Januar 2023

 

1. ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen im Zusammenhang mit sämtlichen Leistungen der Gastronomiebetriebe der Sportbahnen Hochwang AG wie Verpflegung, Übernachtung und Events sowie die mietweise Überlassung von Räumen für Konferenzen, Bankette, Veranstaltungen, etc. Als Konferenzen, Bankette, Veranstaltungen gelten Gruppen von mindestens 10 Personen, die ihre Leistungen vorausbuchen. Als Events gelten Erlebnis-Gastronomieangebote (wie z.B. Fondueplausch) für Einzelpersonen oder Gruppen. Die Sportbahnen Hochwang AG sind als Betreiberin des Sporthotels Tanne sowie des Bergrestaurants Triemel Vertragspartnerin. Die aktuellen AGB sind auf der Homepage der Gastronomiebetriebe der Sportbahnen Hochwang AG aufgeschaltet.

2. DEFINITIVE BUCHUNG
Mit der definitiven Anmeldung / Buchung / Bestellung von Leistungen der Gastronomiebetriebe der Sportbahnen Hochwang gemäss Nr. 1 anerkennt der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällige Regelungen im Rahmen der epidemiologischen Schutzmassnahmen. Die Rechtsverbindlichkeit tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung (per Post, Fax, E-Mail, Quittung) ein. Bitte kontrollieren Sie diese Bestätigung und melden allfällige Fehler oder Korrekturen unverzüglich.

3. PREISE
Übernachtung
Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise für Übernachtungen pro Person in Schweizer Franken (CHF) inklusive Frühstück, Service, Beherbergungs-/Tourismusförderungsabgabe und Mehrwertsteuer.

Verpflegung
Die im Restaurant publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

Events
Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF) inklusive den in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen sowie der Mehrwertsteuer.

Übrige Leistungen
Bei den übrigen Leistungen verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) gemäss Bestätigung.

Preisänderungen
Die Sportbahnen Hochwang AG behalten sich vor, Preise anzupassen, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der gebuchten Leistungen wünscht.

4. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

4.1 ZAHLUNG
Übernachtung

Sofern nichts Gegenteiliges in der schriftlichen Bestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) erwähnt, ist eine Leistung für die Sportbahnen Hochwang AG unverbindlich, bis eine Anzahlung von 50% geleistet wurde. Die Anzahlung wird mit der Bestätigung fällig. Die Restzahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart, umgehend nach Erbringung der Leistung fällig.

Restaurant
Bei Verpflegungsleistungen zur sofortigen Erbringung sind diese entweder vor der Erbringung der Leistung (Selbstbedienung) oder umgehend danach (bedientes Restaurant) fällig. Dem bedienten Restaurant steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

Konferenzen / Bankette / Veranstaltungen
Sofern nichts Gegenteiliges in der schriftlichen Bestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) erwähnt, ist bei Konferenzen, Banketten und Veranstaltungen eine Leistung unverbindlich, bis eine Anzahlung von 50% geleistet wurde. Die Anzahlung wird mit der Bestätigung fällig. Die Restzahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart, umgehend nach Erbringung der Leistung fällig. Es steht dem Restaurant das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

Events
Der Betrag ist, sofern nicht eine Vorauszahlung oder Bezahlung bei der Buchung mittels Kreditkarte verpflichtend vorgesehen ist, vor Ort umgehend nach Erbringung der Leistung fällig.

Kunden aus dem Ausland
Bei Kunden aus dem Ausland müssen die bezogenen Leistungen spätestens bei der Abreise bezahlt werden.

4.2 AKZEPTIERTE ZAHLUNGSMITTEL
Barzahlung, Debit- und Kreditkarten (ohne Postcard sowie Reka). Eine Rechnung wird bei Konferenzen / Bankette / Veranstaltungen auf Wunsch ab einem Gesamtbetrag von CHF 250.00 ausgestellt, welche innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zahlbar ist.

4.3 FREMDWÄHRUNGEN
Bezahlung vor Ort in Euro möglich, die Umrechnung basiert auf dem jeweiligen Tageskurs.

5. NICHT BEANSPRUCHTE LEISTUNGEN
Es erfolgt keine Rückvergütung bei Nicht- oder Teilinanspruchnahme von gebuchten/bestellten Leistungen.

6. NICHTVERFÜGBARKEIT
Sollte aus unvorhersehbaren Gründen eine gebuchte Leistung (Zimmer, Räumlichkeit, Raum, bestimmte Speisen, etc.) nicht verfügbar sein, werden wir eine möglichst ähnliche Leistung anbieten. Im Falle, dass auch dies nicht möglich sein sollte, kann der Kunde ohne Kostenfolge für den Kunden sowie die Sportbahnen Hochwang AG vom Vertrag zurücktreten.

7. MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE

Die Zubereitung und Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in Gebäuden (inkl. Terrassen und Balkone) und auf Grundstücken der Gastronomie- & Hotelleriebetriebe der Sportbahnen Hochwang nicht zulässig. Bei einer Widerhandlung wird CHF 50 pro Person pro Fall in Rechnung gestellt.

8. ANNULLATIONSKOSTEN
Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum der Annullation oder der Umbuchung. Die Annullationskosten betragen:

Bis 15 Tage vor Beginn der Leistung:
Kostenlos, ausser für Leistungen zwischen 26. Dezember und 2. Januar: 30 bis 15 Tage vor Anreise 25% des Preises gemäss Bestätigung

14 bis 1 Tag vor Beginn der Leistung:
50 % des Preises gemäss Bestätigung

Am Tag der Beginn der Leistung sowie Nicht-Erscheinen ohne Annullation:
100 % des Preises gemäss Bestätigung

Vorzeitige Abreise:
100 % Preises gemäss Bestätigung

9. ANNULLATIONSKOSTENSCHUTZ
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Annullationskostenschutzes zur Deckung allfälliger Annullationskosten. Im Falle einer Annullation der Leistung vor oder während sowie Nicht-Erscheinen ohne Annullation erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die Heimadresse.

10. NICHT RÜCKERSTATTBARE TARIFE
Sondertarife (wie Last-Minute) sind nur bei entsprechender Verfügbarkeit buchbar. Bei diesen preiswerten Tarifen wird der gesamte Rechnungsbetrag für die gesamte Leistung bereits bei der Buchung fällig (Kreditkarte) und andererseits wird bei einer allfälligen Stornierung/Umbuchung der gesamte Rechnungsbetrag nicht mehr zurückerstattet.

11. BUCHUNGSRÜCKZUG
Die Sportbahnen Hochwang AG behalten sich das Recht vor, in Ausnahmefällen eine erfolgte Bestätigung ohne Kostenfolge für die Sportbahnen Hochwang AG und den Kunden für ungültig zu erklären und von dieser zurückzutreten:
Unbewohn-/Unnutzbarkeit der Gebäude oder Teile davon aufgrund höherer Gewalt
Schliessung oder Änderung der Öffnungszeiten aus wirtschaftlichen, rechtlichen, epidemologischen Gründen oder aufgrund des Wetters
Nichterreichen einer allfälligen ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. Mindestauslastung
Verzug einer verlangten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäss Punkt 4

12.ÜBERTRAGUNG DER FORDERUNG AN DRITTE
Die Sportbahnen Hochwang AG behalten sich das Recht vor, im Falle von ausstehenden Forderungen, diese an Dritte zu übertragen, sowie Informationen zwecks Bonitätsprüfung Dritten zur Verfügung zu stellen.

13. ZUSATZLEISTUNGEN
Zusatzleistungen, die unter Umständen angeboten werden, können entweder im voraus oder bei der Ankunft gebucht und bezahlt werden.

14. REINIGUNG / HAFTUNG
Die Beseitigung ausserordentlicher Verunreinigungen oder die Behebung von Schäden an Immobilien und Mobilien werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Wir raten Ihnen für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz zu sorgen, da die Sportbahnen Houchang für unverschuldete Unfälle keine Haftung übernehmen können.

15. SICHERHEIT
Besteht für die Sportbahnen Hochwang AG die begründete Annahme, dass aufgrund einer geplanten oder einer sich im Gange befindlichen Dienstleistung (wie Verpflegung, Unterkunft, Veranstaltung, Bankett, etc.) die Sicherheit oder Gesundheit der Mitarbeitenden oder Gäste bzw. die ordentliche Führung des Betriebes oder der Ruf gefährdet sein könnte, so kann sie die Buchung jederzeit im Voraus entschädigungslos annullieren bzw. während des Anlasses / der Veranstaltung mit voller Kostenfolge für den Kunden beenden.

 

16. VIDEOÜBERWACHUNG, FILM- UND FOTOAUFNAHME 
Die Sportbahnen Hochwang können in ihren Gastronomiebetrieben Videoüberwachung einsetzen. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen vor Manipulation, Beschädigung oder Diebstahl. Regelmässig werden bei den Sportbahnen Hochwang AG Film- und Fotoaufnahmen für eigene Werbezwecke sowie durch Drittfirmen gemacht. Bitte melden Sie sich an der Kasse, falls Sie nicht in entsprechenden Aufnahmen erscheinen möchten.


17. GERICHTSSTAND & ANWENDBARES RECHT
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arosa. Schweizerisches Recht ist anwendbar.

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